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Menschenrechte

Bayer CropScience fördert innerhalb seines Einflussbereiches die Umsetzung der Menschenrechte und respektiert dabei die Verantwortung der einzelnen Staaten.


Das klare Bekenntnis von Bayer CropScience zur Einhaltung der Menschenrechte

Der Bayer Konzern und somit auch Bayer CropScience unterstützt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und eine Reihe weltweit anerkannter Erklärungen für multinationale Unternehmen1. Wir bekennen uns uneingeschränkt zu den Grundsätzen der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen, deren Gründungsmitglied die Bayer AG ist. Der Schutz und die Förderung der international verbrieften Menschenrechte innerhalb des Einflussbereiches des Unternehmens ist ein wesentlicher Teil der Unternehmenspolitik des Bayer Konzerns und damit auch der von Bayer CropScience.

Der Bayer Konzern hat dies in seiner „Position von Bayer zum Thema Menschenrechte“ klar niedergelegt. Diese Position ist Bestandteil der Managementregelungen des Konzerns, ihre Einhaltung wird somit verbindlich für alle Mitarbeiter.

Diese Position schließt die Punkte „Mitarbeiter und Arbeitsbedingungen“, „Belästigung und Diskriminierung“, „Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen“, „Kinderarbeit“ sowie „Gesundheit und Sicherheit“ ein und äußert sich unmissverständlich hierzu.

Bayer CropScience als verantwortlicher Teil der Gesellschaft ist der festen Überzeugung, dass die Achtung vor dem Menschen für eine vorbildliche und langfristige Geschäftstätigkeit unverzichtbar ist.

http://www.nachhaltigkeit2009.bayer.de/de/menschenrechte.aspx
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1 z. B. die „Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die „OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen“.

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