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Vorsorge treffen
Der Grundgedanke der Vorsorge ist für Bayer CropScience eine unentbehrliche Vorraussetzung unserer gesamten landwirtschaftlichen Forschung und Entwicklung und unserer Geschäftstätigkeit insgesamt. Umsichtige Vorsorge baut auf wissenschaftlichen Kenntnissen auf, die auf neuesten Verfahren, einer jahrzehntelangen Erfahrung und einem kontinuierlichen Austausch von Informationen unter Wissenschaftlern, Kunden und Stakeholdern weltweit beruhen. Auf diese Weise sorgen wir dafür, dass die strengen Sicherheitsbewertungen, die unsere Produkte vor einer Zulassung bestehen müssen, stets auf den besten und aktuellsten wissenschaftlichen Informationen beruhen.
Bayer CropScience betreibt Vorsorge in einer Unternehmenskultur, die von Innovation, Produktverantwortung, Transparenz und einem offenen Dialog geprägt ist. Wir sind uns aber auch darüber im Klaren, dass die Stakeholder je nach Kenntnisstand, Einstellung und Interessen unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, wie hoch das Maß an Vorsorge sein sollte. Deshalb sollten Vorsorgemaßnahmen umsichtig getroffen werden und strengen wissenschaftlicher Bewertungen zugrunde liegen, die alle relevanten Faktoren, darunter auch Ungewissheiten und Folgerisiken, berücksichtigen.
Immer häufiger wird heutzutage gefordert, das „Vorsorgeprinzip“ bei der Bewertung neuer Technologien anzuwenden. Dieser Trend sorgt dafür, dass sich die Einstellung der Gesellschaft zu Innovationen langsam ändert: Es geht nicht mehr so sehr darum, ein vorgegebenes Risiko zu vermeiden, sondern vielmehr darum, potenzielle Risiken auszuschalten. Im Extremfall kann diese Auslegung der Vorsorge dazu führen, dass Innovationen nicht zum Tragen kommen und die Gesellschaft ihre Fähigkeit verliert, Bedürfnisse und Risiken pragmatisch abzuwägen.
Bayer CropScience betreibt Vorsorge gemäß des Grundsatzes 15 der Rio-Erklärung* (der auf dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 von der internationalen Gemeinschaft bekräftigt wurde; § 23 des Aktionsplans von Johannesburg), wenn:
*Grundsatz 15 der Rio-Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, Rio de Janeiro, 3. - 14. Juni 1992: „Zum Schutz der Umwelt sollten die Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Vorsorgegedanken beachten. Drohen schwerwiegende oder bleibende Schäden, so darf ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein, kosten-effiziente Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschlechterungen aufzuschieben.“
Bayer CropScience betreibt Vorsorge in einer Unternehmenskultur, die von Innovation, Produktverantwortung, Transparenz und einem offenen Dialog geprägt ist. Wir sind uns aber auch darüber im Klaren, dass die Stakeholder je nach Kenntnisstand, Einstellung und Interessen unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, wie hoch das Maß an Vorsorge sein sollte. Deshalb sollten Vorsorgemaßnahmen umsichtig getroffen werden und strengen wissenschaftlicher Bewertungen zugrunde liegen, die alle relevanten Faktoren, darunter auch Ungewissheiten und Folgerisiken, berücksichtigen.
Immer häufiger wird heutzutage gefordert, das „Vorsorgeprinzip“ bei der Bewertung neuer Technologien anzuwenden. Dieser Trend sorgt dafür, dass sich die Einstellung der Gesellschaft zu Innovationen langsam ändert: Es geht nicht mehr so sehr darum, ein vorgegebenes Risiko zu vermeiden, sondern vielmehr darum, potenzielle Risiken auszuschalten. Im Extremfall kann diese Auslegung der Vorsorge dazu führen, dass Innovationen nicht zum Tragen kommen und die Gesellschaft ihre Fähigkeit verliert, Bedürfnisse und Risiken pragmatisch abzuwägen.
Bayer CropScience betreibt Vorsorge gemäß des Grundsatzes 15 der Rio-Erklärung* (der auf dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 von der internationalen Gemeinschaft bekräftigt wurde; § 23 des Aktionsplans von Johannesburg), wenn:
- wissenschaftliche Unklarheiten über unannehmbare Konsequenzen für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bestehen;
- eine wissenschaftlich gestützte Sicherheitsbewertung überzeugende Beweise für mögliche schwerwiegende oder bleibende Effekte geliefert hat;
- sichergestellt werden kann, dass die vorbeugenden (regulatorischen) Maßnahmen verhältnismäßig im Hinblick auf das zu erreichende Ziel oder das zu vermeidende Risiko sind;
- sich an vorläufig erteilte, restriktive, regulatorische Maßnahmen eine Bewertungsphase anschließt, die eine wissenschaftliche Bewertung ermöglicht, um das potenzielle Risiko genauer zu klären.
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*Grundsatz 15 der Rio-Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, Rio de Janeiro, 3. - 14. Juni 1992: „Zum Schutz der Umwelt sollten die Staaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Vorsorgegedanken beachten. Drohen schwerwiegende oder bleibende Schäden, so darf ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein, kosten-effiziente Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschlechterungen aufzuschieben.“
[ zuletzt geändert: Donnerstag 5. Juni 2008 ]



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